Fluch oder Segen ? Gedanken zum ZIP-Screen

Die Architektur hat seit einiger Zeit die Fenstermarkise, hier insbesondere die Senkrechtanlage, oder neudeutsch Screen, wiederentdeckt. Spätestens durch deren Weiterentwicklung zum Zip-Screen, ist es gelungen die ehemals nur lose herabhängenden Bespannungen seitlich in den Laufschienen zu fixieren und damit deutlich windfester zu gestalten.

Mit der Bezeichnung zip hält ein weiterer Anglizismus Einzug in unseren Sprachgebrauch, kürzt dies oder lediglich das Englische Wort Zipper für Reißverschluss sinnvoll ab.

Diese Anlagen, ursprünglich nur für den Innenbereich erdacht, werden heute in schier unglaublichen Abmessungen mit nahezu unbegrenzten Windlastversprechen angeboten. So reichen die Größenangaben von 6 m in der Breite bis zu 6 m in der Höhe bei nur verschämter Flächenbegrenzung auf immerhin 22m². Die derartigen Screens zumutbaren Windlasten werden mit 80 km/h oder 22 m/s angegeben. Andere Hersteller benennen als Windlast im Konsumbereich bis zur Breite von 3 m gar 28,5 m/s oder 7 Beaufort als darstellbar.

Der Architekt hört das gerne und gibt dies ungefiltert an seine Bauherren weiter. Die Anlagen werden größer und größer, nur die Flächenbegrenzung gerät in Vergessenheit, der Focus liegt aus Architektensicht nachvollziehbar im gestalterischen Bereich. In der Folge werden sowohl große und übergroße Zip-Screens in der anspruchsvollen Architektur eingesetzt, die Windlasten, gerade bei fassadenfern montierten Anlagen, in der zugehörigen Steuerung anschließend aber deutlich reduziert.

Im Normalfall kann der Privatkunde damit leben, wirklich zufrieden ist er jedoch nicht, hat er doch irgendwann einmal im Prospekt von den hohen zulässigen Windgeschwindigkeiten gelesen.
Nun werden aber Zip-Screens immer öfter anstelle von Raffstore-Anlagen eingesetzt. Bei der üblichen Fassadenanwendung mit einer Rasterbreite von etwa 1,5 m bei 3 m Höhe versprechen und bieten diese äußerst modern wirkenden Anlagen einen deutlich höheren Windwiderstand wie die allseits beliebten Raffstore.

Nach den Einsatzempfehlungen des Ift-Rosenheim (Richtlinie AB 01-1-2006) beträgt die zumutbare Windgeschwindigkeit für eine entsprechende Raffstoreanlage 15 m/s, die Hersteller verweisen auf eben diese Richtlinie und benennen unbeirrt die Windklasse 0 im Rahmen der Konformitätserklärung, der DIN EN 1932:2001 sei Dank. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis, versteht es aber nicht. Der Hinweis auf die Abgasproblematik sei hier erlaubt, er drängt sich geradezu auf.

Nun bekommt er mit dem Zip-Screen ein Produkt, für welches ganz offen, auch in der Leistungserklärung, eine zulässige Windgeschwindigkeit bis zu 28,5 m/s erklärt wird.
Angeboten werden Zip-Screens, und hier nähern wir uns dem eigentlichen Problem, meist mit den bereits aus dem Rollladenbau bekannten Rohrmotoren. Diese Motoren, mit elektronischer Steuerung, haben, heute eigentlich selbstverständlich und so auch bei Zip-Screens üblich, Drehmoment überwachte Endlagenerkennungen.
Wenn die Windwarnanlage nun dem Zip-Screen bei einer Windgeschwindigkeit von 28,5 m/s am

Behang den Auf-Impuls sendet, passiert folgendes.
Durch die anliegende hohe Windlast hat sich das Tuch bereits bestimmungsgemäß an die dahinterliegende Scheibe angelegt und hierbei entsprechend ausgebeult. Gleichzeitig hat sich das Ausfallprofil selbst der Tuchausbeulung folgend in den Schienen leicht gedreht, bis es an den jeweils gegenüberliegenden Laufflächen fest anliegt. Die Reibung, sowohl in den Laufschienen als auch zwischen Ausfallprofil und Laufschienen hat sich jetzt unter Windlasteinfluß massiv erhöht, und wird vom Drehmoment gesteuerten Antrieb folgerichtig als Blockade erkannt. Die Anlage bleibt stehen.
Der Zip-Screen mit elektronischem Antrieb steht in voller Pracht nahezu vollständig abgefahren und die Steuerung kann nichts mehr tun.

Zwischenzeitlich wurden spezielle, genau diese Problematik lösende Antriebe entwickelt und sind verfügbar. Da diese im Einkauf wenige Euro mehr wie konventionelle Antriebe kosten, verzichten viele Hersteller dennoch auf deren verstärkten Einsatz. Es folgt von Seiten der Hersteller der in der Gebrauchsanleitung versteckte Hinweis zur Zip-Anlage, dass es bei Verwendung einer Windwarnanlage zum Abschalten des Motors kommen kann und die einzustellende Windlast an der Steuerung jeweils individuell vorgenommen werden muss.
Dies ist generell richtig und wichtig, nicht nur für Zip-Screens, sondern auch für alle anderen außenliegenden Sonnenschutzanlagen generell.

Leider wird die Windlastproblematik damit aber auf den Montagebetrieb verschoben. Dies kann für diesen mit erheblichen Folgeproblemen verbunden sein, ein Fluch des hohen Windgrenzwertes.

Der Sachverständige hält Zip-Screens, genau wie Raffstoreanlagen, für die optimalen Beschattungssysteme, nicht nur im gewerblichen Bereich, an sich. Es bleibt der sorgfältigen Abwägung vorbehalten, für welches System man sich entscheidet, hier haben beide viele Vorteile und nur relativ wenige Nachteile.

Dem problematischen Umgang mit den hohen benannten Windgrenzwerten kann einfach durch Einsatz von speziell für diese Anwendung konzipierten Antrieben abgeholfen werden. Diese Antriebe mit Blockier-Erkennung registrieren die Behangstellung und und fahren die Anlagen mehrfach hintereinander AUF. Bei jeweils veränderter Behangstellung in beliebiger Häufigkeit bis der Screen vollständig aufgefahren ist.

Mit einem derartigen Antrieb ist eine Zip-Screen-Anlage, auch bei den gewünschten hohen Windwiderstandslasten, sicher nutzbar. Zum Segen sowohl des Verbrauchers als auch des Montagebetriebs.

 

Sachverständigenbüro  Dipl.Ing. Gerd-Joachim Müller  Messeturm 9.Etage 60308 Frankfurt   +49 [0]172 6905226

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