Nahezu alle Hersteller von Gegenzuganlagen weisen auf die Einhaltung der auszuführenden Wartungsarbeiten hin, einige halten hierfür auch entsprechende Wartungsverträge für ihre Nachunternehmer vor.

Allein es ist offensichtlich bis dato nicht bis in das Bewusstsein der Kunden eingedrungen, dass diese Wartungen auch gesetzlich vorgeschrieben sind.

DIN EN 13561:2004 teilte bereits im Anwendungsbereich zur Norm unmissverständlich mit:

Die Norm behandelt auch signifikante Gefährdungen für Konstruktion, Transport, Einbau, Bedienung und Wartung der Markisen

In der Neufassung von DIN EN 13561:2015 findet sich dieser Hinweis ebenfalls und wird analog zur Vorgängerfassung unter dem Punkt 6.3.3 Anleitungen für Gebrauch und Wartung  deutlich:

Der Hersteller muss den Monteur über die Notwendigkeit eines Produktservice informieren, um die Wartung des Produkts selbst oder benachbarter Teile sicherzustellen.

Der Hersteller muss eindeutig angeben, welche Teile mit welcher Häufigkeit ersetzt, gewartet oder nachgeprüft werden müssen.

Dies bedeutet unmissverständlich, dass der Hersteller im Rahmen der Gebrauchsanleitung die Instandhaltungsmaßnahmen beschreiben muss, und somit die Wartung und deren Häufigkeit definiert.

In diesem Zusammenhang muss unbedingt daran erinnert werden, dass es sich bei den über einen Motor angetriebenen Wintergartenbeschattungen auch immer zeitgleich um eine Maschine gemäß MRL 06/42/EG handelt, für welche ohnehin nach Maschinenrichtlinie entsprechende Angaben zu machen sind.

Dass diese Herstellervorgaben zwingend zu befolgen sind, erschließt sich direkt aus den Landesbauordnungen, dort §3.

Allgemeine Anforderungen

(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet wird. 

LBO NRW aber auch alle anderen BO

Auch wenn es noch so unwahrscheinlich erscheint, auch Markisen und sowie Wintergartenbeschattungen müssen regelmäßig  gewartet werden.

 

Sachverständigenbüro  Dipl.Ing. Gerd-Joachim Müller  Messeturm 9.Etage 60308 Frankfurt   +49 [0]172 6905226

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