Garagentore sind wie alle anderen Tore auch  nach DIN EN 13241-1 zu beurteilen. Ob diese nun als Rolltore, Sektionaltore, Seitenlauftore oder aber als klassische Schwing- bzw. Kipptore ausgebildet sind. Sofern ein Garagentor mit Motor und dann meist auch Funk ausgestattet ist, sind die notwendigen Sicherungseinrichtungen, an der Hauptschließkante unten,  zwingend vorzusehen und bestimmungsgemäß einzustellen. Tore, auch private Garagentore, müssen nach EN 12635 einmal jährlich geprüft werden. Inwieweit die Tore Wartungsverpflichtet sind erschließt sich aus der jeweiligen Bedienungsanleitung die zusammen mit dem Prüfbuch und der Leistungserklärung vom  Monteur übergeben werden müssen.

 

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