Sachverständigenleistungen

Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt aufgrund der jeweiligen geltenden Honorarliste, welche sich an das JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) anlehnt. Die gültige Honorarliste kann angefordert werden bzw. liegt der Auftragsbestätigung in jedem Fall bei.

Dem Gutachtervertrag liegen die Vertragsbedingungen für Sachverständigenleistungen zugrunde.

Unterschiede zwischen den Kostenansätzen für Gerichtsgutachten und Privatgutachten bzw. privatbeauftragter Tätigkeit sind zum einen darin begründet, da öffentliche Zahlungsanweisungen verbürgt sind. Des Weiteren erfolgt durch diese eine fortlaufende Auftragserteilung. Ebenso gilt ein unterschiedliches Haftungsrecht und eine unterschiedliche Abrechnung der Printergebnisse.

Allgemein

Rechnungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzüge fällig!

Bei Zahlungsverzug wird zunächst erinnert. Sofern eine 2. Mahnung erfolgen muss, wird der hieraus resultierende Verwaltungsaufwand mit € 10,- additiv in Rechnung gestellt.

Bei länger andauernden Tätigkeiten oder Auftragssummen oberhalb von € 3000,– werden entsprechende Vorauszahlungen angefordert.

Ich behalte mir vor, Privatgutachten per Nachnahme zu versenden!

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer – derzeit 19 %.

Bilder und Schriftsätze werden digital gesichert.

Die derzeit geltende Preisvereinbarung ist ab dem 01.01.2019 gültig und ersetzt alle bisherigen Listen.

 

Sachverständigenbüro  Dipl.Ing. Gerd-Joachim Müller  Messeturm 9.Etage 60308 Frankfurt   +49 [0]172 6905226

  mail@gerd-joachim-mueller.de