Unter dem Sammelbegriff Markisen werden nach DIN EN 13561:2015, unabhängig von deren Gestaltung und der Art der verwendeten Werkstoffe, folgende Konstruktionen verstanden: Gelenkarmmarkise, Scherenarmmarkise, Fallarmmarkise, Fallarmmarkise geführt, Senkrechtmarkise, Markisolette, Fassadenmarkise, Dachflächenfenstermarkise, Wintergartenmarkise, Pergolamarkise; Korbmarkise, Insektenschutzgitter, Sonnenblende.

Markisen werden hergestellt um dauerhaft in einem Bauwerk angebracht zu werden. Es handelt sich hierbei daher per Definition nach Landesbauordnung. Wie alle Bauprodukte sind hierbei, je nach Typ und Ausführung, klar definierte Regeln zu beachten. Die harmonisierte Produktnorm für Markisen ist DIN EN 13561:2015.

Für Markisen ist beispielsweise vom Hersteller der Windwiderstand bzw. die Windwiderstandsklasse zu prüfen und zu benennen.

Markisen dürfen bei Frost im Falle der Gefahr von Eisbildung nicht genutzt werden. Der Hersteller ist im Rahmen der Gebrauchsanleitung daher gehalten dies zu benennen „Die Bedienung bei Frost kann das Produkt beschädigen“.

Zu jeder Markise gehört die Leistungserklärung und die Konformitätserklärung mit EN 13561, eine Gebrauchs- und eine Montageanleitung sowie Hinweise zur evtl. notwendigen Wartung.

Seit 2015 sind hier auch, in Verbindung mit der Übereinstimmungserklärung, zwingend die Angaben für den Gesamtenergiedurchlassgrad gtot  nach DIN EN 13363-1 bzw. 14501 zu benennen.

Die Maakisenbespannung ist meistens bahnenweise vernäht und hat oben und unten jeweils einen Hohlsaum zur Aufnahme eines Tuchkeders. Dieser Kederstab aus PVC wird in den Hohlsaum eingeschoben und dieser somit auseinandergedrückt. In der Markisenwelle ist eine runde Aufnahmenute eingeformt in welche der Kederstab samt Markisentuch seitlich eingeschoben wird. Hiermit wird das Tuch verdrehbar in der Markisenwelle befestigt. Gleichzeitig ist eine seitliche Bewegungsfreiheit des Tuches zur späteren Lagekorrektur gegeben.

Die Tuchwelle selbst ist auf einer Seite mit dem Getriebe und auf der Gegenseite mit einem Achszapfen an den seitlichen Lagerschwingen befestigt. Diese wiederum stützen sich auf dem unter der Tuchwelle liegenden Markisentragrohr an den beiden Enden ab, alternativ an den hier angebrachten Konsolen. An diesem Tragrohr oder eben den Konsolen sind  ebenfalls die Gelenkarme angebracht.

Nachdem die Konsolen am Montagegrund befestigt worden sind, kann die Markise in einem, in die nach vorne offenen Montagekonsolen, eingehängt und somit montiert werden.

Die Anordnung der Konsolen ist größenabhängig und muss im Einzelfall statisch nachgewiesen werden (DIN EN 13561). Hierfür gilt ein vereinfachtes Verfahren  in Bezug auf die Ankerlasten.

 

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