DIN EN 16034:2015 Produktnorm „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“

Alle Tore und Türen mit Brand- und /oder Rauchschutzeigenschaften sind den geltenden Normen entsprechend zu konstruieren. Anstelle der EN 13241-1 gilt hier allerdings die EN 16034.

Feuerschutztore und Türen bedürfen der Zulassung durch das DIBT.  Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt als die deutsche Zulassungsstelle allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ). Die hierzu erforderlichen Prüfungen können sowohl in Braunschweig als auch in Berlin erfolgen.

Die Zulassungsbedingungen sind zwingend und ausnahmslos einzuhalten. Alle zertifizierten Türen und Tore tragen entsprechend der jeweiligen Zulassung einen entsprechenden Hinweis. Das Typschild ist Bestandteil der Anlage und muss dauerhaft befestigt sein. Eine Feuerschutztüre oder Tor ohne Zulassungskennung muss ersetzt werden!

Zulassungen sind zeitlich begrenzt, der Einbau einer Feuerschutzeinrichtung demzufolge nur innerhalb des Geltungsbereichs zulässig.

 

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