Schiebetore werden, sofern es sich nicht um Brandschutztore handelt,  meist zur Grundstücksabsicherung eingesetzt.

Unterschieden wird zwischen freitragenden und rollengeführten, also unten auf Schienen laufenden, Anlagen.

Sofern Schiebetore mit einem Motor ausgestattet und automatisiert genutzt werden sollen, sind umfangreiche Sicherungsmaßnahmen zur Absicherung der Quetsch- und Scherstellen notwendig.

Es müssen nicht nur alle Haupt- und Nebenschliesskanten, sondern auch alle sonstigen Risikostellen gemäß der Gefahrenanalyse nach MRL 06/42/EG gesichert werden.

Schiebetore sind, einmal eingebaut und in Betrieb genommen, zuverlässige und dauerhafte Problemlöser.

Leider kommt es gerade bei diesen Toren oft zu einer fehlerhaften Absicherung und damit verbunden zur bundesweit höchsten Unfallrate mit tödlichem Ausgang.

Hinweis: DIN EN 13241 verweist ausdrücklich auf Eurocode I.  Diese führt zur Windlast bezüglich Gittersystemen zur Druck- und Sogdynamik ausführlich aus. Hieraus ergibt sich ein zu berücksichtigender  Windlastbeiwert für Schiebetore mit Stabgitterfüllung von etwa 1.5.! Dieser ist bei der Windlastprüfung zu beachten. In der Windlastzone I bedeutet dies Nachweis gemäß EN 13241 Windklasse 3, Zone II Windklasse 4!

Sachverständigenbüro  Dipl.Ing. Gerd-Joachim Müller  Messeturm 9.Etage 60308 Frankfurt   +49 [0]172 6905226

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