Wenn es zu einem Schaden gekommen ist, stellen sich schnell Fragen nach der Schadensursache und zur Schadenshöhe.

Hier sind Zeit- und Restwert ebenso festzustellen wie mögliche Instandsetzungsmaßnahmen und deren Kosten.

Auch die nicht immer einfache Bestimmung des merkantilen Minderwertes erlangt zunehmend an Bedeutung.

Die Beauftragungen erfolgen hier durch die Schadensversicherer selbst ebenso wie durch die Geschädigten um die Einschätzungen des mit der Schadensregulierung beauftragten Mitarbeiters sachverständig zu überprüfen.

Versicherungsgutachten führen erfahrungsgemäß in ihrer großen Mehrzahl zur Streitvermeidung, unabhängig von welcher Seite beauftragt wird.

Im Rahmen des Versicherungsgutachtens wird durch meist auch der Zeit- bzw. Restwert der verunfallten Sache vom Gutachten nach den vorgegebenen Regeln (Auernhammer, Leitfaden etc.) bestimmt. Aber auch die eigentliche Schadensursache sowie die entstandenen Kosten ermittelt.

 

 

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